Immobilienkauf auf Mallorca

Immobilienkauf auf Mallorca

Mallorca Immobilien kaufen: Wir denken, es ist am einfachsten, Ihnen den Kaufprozess einer Mallorca Immobilie zu veranschaulichen, indem wir Sie als Protagonisten in unser Beispiel miteinbeziehen. Stellen Sie sich einmal vor, Sie haben Only Mallorca Immobilien kontaktiert, da Sie auf der Suche nach Ihrer Traumimmobilie, Villa oder Apartment auf Mallorca sind. Zunächst sendet Ihnen einer der Immobilienexperten von Only Mallorca eine fantastische Vorauswahl geeigneter Immobilien zu, die Ihre Suchkriterien und Ihren Geschmack weitestgehend trifft und stark ihr Interesse weckt. Während der aufschlussreichen und spannenden Immobilienbesichtigungen mit Ihrem persönlichen Only Mallorca Verkaufsberater finden Ihre Mallorca Traumimmobilie, die Sie kaufen möchten. Lieder ist der Preis aber über Ihren Vorstellungen, aber Sie haben sich entschlossen, es dennoch zu versuchen. Sie geben bei ein Only Mallorca ein Angebot ab und wir verhandeln es bestmöglich in Ihrem Sinne mit dem Verkäufer. Wir verstehen, dass wir das Geschäft nur machen können, wenn alle Parteien mit den Konditionen einverstanden sind. Der Eigentümer akzeptiert Ihr letztes Angebot und nun müssen nur noch die Formalitäten erledigt werden und Sie sind stolzer Besitzer einer Ferienimmobilie auf Mallorca. Wie geht es weiter?

RECHTSBERATUNG

Die Administrationsabteilung von Only Mallorca Immobilien ist fähig, einen Options- oder privatschriftlichen Kaufvertrag aufzusetzen und kann alle nötigen Vorbereitungen bis hin zum Notartermin übernehmen. Die notarielle Kaufurkunde wird im Normalfall ca. 4-8 Wochen nachdem der Kaufpreis vereinbart wurde unterfertigt. Only Mallorca ist keine Anwaltskanzlei und übernimmt keine legalen und rechtlichen Verantwortungen. Daher empfehlen wir immer Einbeziehung eines Anwalts, vor allem, wenn Sie um ersten Mal eine Mallorca Immobilie erwerben. Only Mallorca stellt Ihnen gerne eine Liste mit Kontaktadressen zu Anwälten bereit, die uns von unseren Kunden empfohlen wurden und die allesamt über einen hervorragenden Ruf verfügen. Sie können dann frei wählen, welcher Kanzlei Sie Ihr Vertrauen schenken. Die Kosten hierfür können Sie mit den verschiedenen Kanzleien abklären, normalerweise liegen Sie bei ca. 1% des Kaufpreises. Ihr Anwalt wird die Immobilie dann auf rechtliche Unstimmigkeiten hin überprüfen, Schulden, Forderungen und Hypotheken einsehen, die Eigentumsrechte überprüfen und die Verträge überprüfen. Ebenfalls wir überprüft ob Baurechtliche Verstösse vorliegen und ob die Immobilie korrekt im Grundbuch eingetragen ist und die Flächen übereinstimmen. Die korrekte Vorbereitung der Kaufnebenkosten, wie auch die Berechnung der Steuerbelastung übernimmt ebenfalls Ihr Anwalt. So wird sichergestellt, dass der Kaufprozess optimal vonstatten geht und keine legalen oder Steuerlichen Probleme auftauchen, wenn Sie Mallorca Immobilien kaufen.

KAUFNEBENKOSTEN

Generell kann man rechnen, dass die Kaufnebenkosten ca. 10% des Immobilienwertes betragen und nicht im Angebotspreis inbegriffen sind. Diese zusätzlichen Kaufnebenkosten beinhalten die Grunderwerbssteuer/oder Mehrwertsteuer auf Neubauimmobilien plus weitere Gebühren für den Notar, die Eintragung ins Grundbuch und Administrationskosten. Only Mallorca Immobilien wird Ihnen eine Aufstellung der Kaufkosten vorbeireiten, sobald man sich über den Kaufpreis handelseinig wurde.

Grunderwerbssteuer ITP oder Mehrwertsteuer IVA: Wenn Sie eine Wohnimmobilie kaufen unterliegt dieser Kauf im Falle von Gebrauchtimmobilien der Grunderwerbssteuer ITP, die progressiv gestaffelt ist, und im Falle von Neubauimmobilien unterliegt der Kauf der Mehrwertsteuer IVA.

IMMOBILIEN MALLORCA – STEUERN

GRUNDERWERBSSTEUER ITP:

-Die ersten € 400,000 des Kaufpreises werden mit 8% besteuert.

-Der Betrag zwischen € 400.000,01 und € 600.000 wird mit 9% besteuert.

-Der Betrag ab € 600.000,01 und € 1.000.000 wird mit 10% besteuert.

-Der Betrag über€ 1.000.000 wird mit 11% besteuert.

Mehrwertsteuer bei Immobilien:

Die Mehrwertsteuer auf Neubauimmobilien ist 10%. Garagen, Bauland und Gewerbeimmobilien werden mit bis zu 21% besteuert

PLUSVALIA STEUER:

Die gemeindliche Wertzuwachsteuer wird auf den hypothetischen Wertzuwachs des Bodens berechnet. Als Grundlage zur Berechnung dient eine Kalkulation, die den Katasterwert des Grundstücks und die Anzahl der Jahre, die man Eigentümer war einbezieht.

NOTARKOSTEN:

Die Notarkosten sind vom Transaktionsvolumen abhängig und liegen zwischen 800 EUR and 2.000 EUR, wenn Sie Mallorca Immobilien kaufen.

JÄHRLICH ANFALLENDE STEUERN:

Die jährlich anfallenden Steuern und Kosten, die bei Immobilienbesitz auf Mallorca anfallen sollte Ihnen ein Steuerberater zusammenfassen, da einige dieser Beträge mit Ihren Vermögensverhältnissen und Ehestand zusammenhängen.

Only Mallorca ist kein Steuerberater oder Anwaltskanzlei und übernimmt für steuerliche und rechtliche Themen keine Verantwortung oder Haftung, ebenso wenig sind wir verantwortlich für Fehler und Irrtümer. Für detaillierte Information bitten wir daher einen Steuerberater oder Anwalt zu kontaktieren.

FINANZIERUNG UND HYPOTHEKEN

Only Mallorca Immobilien verfügt über langjährige Kontakte zu lokalen Banken. Banken in Spanien finanzieren zur Zeit bis zu 70% des Schätzwertes/des Kaufpreises (es wird immer der niedrigere der beiden Werte als Grundlage genommen) bei EU Bürgern und bis zu 60% des Schätzwertes/des Kaufpreises (es wird immer der niedrigere der beiden Werte als Grundlage genommen) bei nicht EU Bürgern.

VERTRAGSABSCHLUSS

Mallorca Immobilienkauf: In Spanien und auf Mallorca gibt es zwei verschiedene Vertragswerke, den Optionsvertrag und den Privatschriftlichen Kaufvertrag, die als Grundlage für Immobilientransaktionen genommen werden. Sie können folgendermaßen Ihr Traumhaus auf Mallorca reservieren, kaufen oder optionieren.

Der Optionsvertrag

Der Optionsvertrag ist ein beidseitig bindender Vertrag in welchem der Verkäufer (Optionsgeber) dem Käufer (Optionsnehmer) das Recht die Immobilie zu einem bestimmten Preis innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu kaufen Abtritt. Die Option kosten den Optionsnehmer im Normalfall 10% des Immobilienpreises. Wenn die Immobilie notariell verbrieft wird werden diese 10 vom Verkaufspreis abgezogen. Sollte der Verkäufer die Immobilie anderweitig verkauft haben oder nicht mehr verkaufen wollen, so muss der die doppelte Optionssumme an den Käufer als Entschädigung zurückzahlen.

Privatschriftlicher Kaufvertrag

Der privatschriftliche Kaufvertrag ist ein beidseitig bindendes Vertragswerk, in dem die Immobilie vom Verkäufer an den Käufer zu einem bestimmten Preis innerhalb eines bestimmten Zeitraums verkauft wird. Der Vertrag erhält mit Zahlung der Anzahlung seine Gültigkeit. Sollte der Käufer den Vertrag nicht erfüllen, verliert er die Anzahlung. Sollte der Verkäufer nicht mehr verkaufen wollen, so ist dies nicht möglich und der Käufer kann gerichtlich auf Erfüllung des Vertrags bestehen. Der privatschriftliche Kaufvertrag ist das sicherste und gängigste Vertragswerk um sich eine Immobilie zu sichern.

DER NOTARTERMIN

Only Mallorca Immobilien wird Sie zum Notartermin begleiten und ist während der Verbriefung präsent und steht für Fragen jederzeit zur Verfügung. Der Notar verliest die Kaufurkunde, die normalerweise auch simultan auf Deutsch oder Englisch übersetzt wird. Der vereinbarte Kaufpreis abzüglich der Anzahlung wird mittels bankbestätigter Scheck beglichen. Diese Schecks werden auch in Kopie der Kaufurkunde beigefügt. Im Anschluss erhalten Sie eine Kopie der Kaufurkunde, eine weitere Kopie geht zum Grundbuchamt, wo das Objekt auf Ihren Namen umgeschrieben wird. In Spanien sind Sie rechtlich Eigentümer sofort nach der Unterzeichnung der Kaufurkunde.

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